Glückliche junge Frau hält ihren neuen Führerschein neben einem Auto in die Kamera

Dipl.-Ing. (FH) Claus Brüggemann · Büro für Verkehrssicherheit

Dein Weg zum Führerschein –
persönlich, entspannt, erfolgreich.

Ob Auto, Motorrad oder Roller: Wir begleiten dich in Haltern am See und Sythen von der Anmeldung bis zur bestandenen Prüfung.

  • 2 Standorte
  • Di & Do Haltern
  • Mo & Mi Sythen

01Führerscheinklassen

Der passende Führerschein für dich

Ein genereller Überblick – zu Voraussetzungen, Mindestalter und Umfang der Ausbildung berät dich die Fahrschule persönlich.

AMZweirädrige Kleinkrafträderab 15 J.

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.

Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor).

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

Mindestalter
15 Jahre
Eingeschlossene Klassen
keine
A1Krafträderab 16 J.

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Mindestalter
16 Jahre
Eingeschlossene Klasse
AM
A2Krafträderab 18 J.

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).

Mindestalter
18 Jahre
Eingeschlossene Klassen
A1 und AM
AKrafträderab 24 J.

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter
24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
Mindestalter
21 Jahre
Eingeschlossene Klassen
A2, A1 und AM
BKraftfahrzeugeab 18 J.

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt).

Mindestalter
18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")
Eingeschlossene Klassen
AM und L
B96Fahrzeugkombinationenab 18 J.

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.

Mindestalter
18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klassen
keine
BEFahrzeugkombinationenab 18 J.

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter
18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17"), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen
keine
C1Kraftfahrzeugeab 18 J.

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mindestalter
18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen
keine
C1EFahrzeugkombinationenab 18 J.

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der

• Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt,

• der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Masse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.

Mindestalter
18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig
Eingeschlossene Klassen
BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.
CKraftfahrzeugeab 21 J.

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A 2, A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mindestalter
21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen
C1
CEFahrzeugkombinationenab 21 J.

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Mindestalter
21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig.
Eingeschlossene Klassen
BE, C1E und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
D1Kraftfahrzeugeab 21 J.

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mindestalter
21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen
keine
D1EFahrzeugkombinationenab 21 J.

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Mindestalter
21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse D1 notwendig.
Eingeschlossene Klassen
BE sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist.
DKraftfahrzeugeab 24 J.

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mindestalter
24 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klasse
D1
DEFahrzeugkombinationenab 24 J.

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Mindestalter
24 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse D notwendig.
Eingeschlossene Klasse
BE, D1E sowie C1E sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist.
TZugmaschinenab 16 J.

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Mindestalter
16 Jahre bei 40 km/h (bbH) und 18 Jahre bei 60 km/h (bbH)
Eingeschlossene Klasse
L, AM
LZugmaschinenab 16 J.

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Mindestalter
16 Jahre
Eingeschlossene Klassen
keine

Weitere Klassen und Zusatzangebote (z. B. Auffrischung, Umschreibung) – bitte direkt anfragen.

02Ablauf

In 6 Schritten zum Führerschein

  1. Information & Anmeldung

    Wir beraten dich persönlich und nehmen deine Anmeldung auf – per Formular, Telefon oder direkt im Büro.

  2. Antrag beim Straßenverkehrsamt

    Wir helfen dir bei Antrag und Unterlagen für das Straßenverkehrsamt.

  3. Theoretische Ausbildung

    Theorieunterricht in kleiner, angenehmer Runde – an beiden Standorten.

  4. Praktische Ausbildung

    Fahrstunden mit persönlicher Betreuung – Schritt für Schritt bis zur Sicherheit im Straßenverkehr.

  5. Theoretische Prüfung

    Gezielte Vorbereitung auf die Theorieprüfung – damit du entspannt hingehst.

  6. Praktische Prüfung

    Die Abschlussfahrt – dann heißt es: Schlüssel in die Hand!

03Warum wir

Eine Fahrschule, die sich Zeit für dich nimmt.

Als Büro für Verkehrssicherheit verbindet die Fahrschule Brüggemann fachliche Kompetenz mit persönlicher Betreuung – ganz in deiner Nähe.

Kontakt aufnehmen
  • Persönlich

    Kurze Wege, feste Ansprechpartner, ein Familienbetrieb-Gefühl statt Massenabfertigung.

  • Flexibel

    Abendliche Theoriezeiten und Fahrstunden nach Absprache – auch neben Schule, Ausbildung oder Job.

  • Zwei Standorte

    Unterricht in Haltern am See und in Sythen – du wählst, was für dich näher liegt.

04Standorte & Zeiten

Hier findest du uns

Hinweis: Zeiten bitte telefonisch bestätigen – sie können sich ändern.

Standort 1

Haltern am See

Schmeddingstr. 8
45721 Haltern am See
Zeiten Haltern am See
AngebotTageUhrzeit
BüroDi & Do17:00–19:00 Uhr
TheorieunterrichtDi & Do19:00–20:30 Uhr
Route anzeigen

Standort 2

Standort Sythen

An der Kirche 2
45721 Haltern am See
Zeiten Sythen
AngebotTageUhrzeit
BüroMo & Mi18:00–19:00 Uhr
TheorieunterrichtMo & Mi19:00–20:30 Uhr
Route anzeigen

05Stimmen

Das sagen Fahrschüler

„Platzhalter: Hier steht später eine echte Fahrschüler-Stimme.“
Platzhalter · Fahrschüler/in
„Platzhalter: Kurzes Zitat zur Betreuung und Atmosphäre.“
Platzhalter · Fahrschüler/in
„Platzhalter: Feedback zum Theorieunterricht.“
Platzhalter · Fahrschüler/in

06FAQ

Häufige Fragen

Deine Frage ist nicht dabei? Ruf uns einfach an:
02364 4200

01Wie melde ich mich an?

Am einfachsten per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular auf dieser Seite. Du kannst auch zu den Bürozeiten vorbeikommen.

02Welche Unterlagen brauche ich?

Das hängt von der Führerscheinklasse ab (z. B. Ausweis, Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis, Passbild). Wir sagen dir bei der Anmeldung genau, was du mitbringen musst.

03Wann findet der Theorieunterricht statt?

In Haltern dienstags und donnerstags, in Sythen montags und mittwochs, jeweils von 19:00 bis 20:30 Uhr. Bitte telefonisch bestätigen.

04Kann ich mit 17 schon anfangen?

Für Klasse B gibt es in Deutschland das begleitete Fahren ab 17. Die genauen Voraussetzungen klären wir gern persönlich mit dir.

05Wie sind die Fahrstunden organisiert?

Termine für Fahrstunden werden individuell abgesprochen – so, dass sie zu deinem Alltag passen.

07Kontakt

Jetzt anmelden oder einfach anrufen.

Wir freuen uns auf dich. Schreib uns kurz – wir melden uns bei dir.

Telefon 02364 4200 +49 (0) 2364 4200

Anmeldung / Anfrage

Ein paar Angaben genügen – wir melden uns und besprechen alles Weitere persönlich.

Felder mit * sind Pflichtfelder.

Demo-Formular: Es werden keine Daten übertragen.