Standort 1
Haltern am See
Schmeddingstr. 845721 Haltern am See
| Angebot | Tage | Uhrzeit |
|---|---|---|
| Büro | Di & Do | 17:00–19:00 Uhr |
| Theorieunterricht | Di & Do | 19:00–20:30 Uhr |
Dipl.-Ing. (FH) Claus Brüggemann · Büro für Verkehrssicherheit
Ob Auto, Motorrad oder Roller: Wir begleiten dich in Haltern am See und Sythen von der Anmeldung bis zur bestandenen Prüfung.
01Führerscheinklassen
Ein genereller Überblick – zu Voraussetzungen, Mindestalter und Umfang der Ausbildung berät dich die Fahrschule persönlich.
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.
Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor).
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt).
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der
• Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt,
• der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Masse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A 2, A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Weitere Klassen und Zusatzangebote (z. B. Auffrischung, Umschreibung) – bitte direkt anfragen.
02Ablauf
Wir beraten dich persönlich und nehmen deine Anmeldung auf – per Formular, Telefon oder direkt im Büro.
Wir helfen dir bei Antrag und Unterlagen für das Straßenverkehrsamt.
Theorieunterricht in kleiner, angenehmer Runde – an beiden Standorten.
Fahrstunden mit persönlicher Betreuung – Schritt für Schritt bis zur Sicherheit im Straßenverkehr.
Gezielte Vorbereitung auf die Theorieprüfung – damit du entspannt hingehst.
Die Abschlussfahrt – dann heißt es: Schlüssel in die Hand!
03Warum wir
Als Büro für Verkehrssicherheit verbindet die Fahrschule Brüggemann fachliche Kompetenz mit persönlicher Betreuung – ganz in deiner Nähe.
Kontakt aufnehmenKurze Wege, feste Ansprechpartner, ein Familienbetrieb-Gefühl statt Massenabfertigung.
Abendliche Theoriezeiten und Fahrstunden nach Absprache – auch neben Schule, Ausbildung oder Job.
Unterricht in Haltern am See und in Sythen – du wählst, was für dich näher liegt.
04Standorte & Zeiten
Hinweis: Zeiten bitte telefonisch bestätigen – sie können sich ändern.
Standort 1
| Angebot | Tage | Uhrzeit |
|---|---|---|
| Büro | Di & Do | 17:00–19:00 Uhr |
| Theorieunterricht | Di & Do | 19:00–20:30 Uhr |
Standort 2
| Angebot | Tage | Uhrzeit |
|---|---|---|
| Büro | Mo & Mi | 18:00–19:00 Uhr |
| Theorieunterricht | Mo & Mi | 19:00–20:30 Uhr |
05Stimmen
„Platzhalter: Hier steht später eine echte Fahrschüler-Stimme.“
„Platzhalter: Kurzes Zitat zur Betreuung und Atmosphäre.“
„Platzhalter: Feedback zum Theorieunterricht.“
Am einfachsten per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular auf dieser Seite. Du kannst auch zu den Bürozeiten vorbeikommen.
Das hängt von der Führerscheinklasse ab (z. B. Ausweis, Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis, Passbild). Wir sagen dir bei der Anmeldung genau, was du mitbringen musst.
In Haltern dienstags und donnerstags, in Sythen montags und mittwochs, jeweils von 19:00 bis 20:30 Uhr. Bitte telefonisch bestätigen.
Für Klasse B gibt es in Deutschland das begleitete Fahren ab 17. Die genauen Voraussetzungen klären wir gern persönlich mit dir.
Termine für Fahrstunden werden individuell abgesprochen – so, dass sie zu deinem Alltag passen.
07Kontakt
Wir freuen uns auf dich. Schreib uns kurz – wir melden uns bei dir.
Ein paar Angaben genügen – wir melden uns und besprechen alles Weitere persönlich.
Felder mit * sind Pflichtfelder.